Kanzlei Schubert

Rechtsanwalt Roland Schubert

Prager Straße 27 | 91217 Hersbruck

Tel.Nr.: 09151 / 90 70 110 | Fax.: 09151 / 90 70 112

KOSTEN

Was kostet der Anwalt?

Natürlich möchten Sie wissen, was ein Anwalt kostet und welche Kosten Ihnen entstehen, bevor Sie mich kontaktieren und als Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Das ist nur fair. Mir ist diese Kostentransparenz sehr wichtig, da sie die Grundlage für ein gutes Mandatsverhältnis ist. Und gerade auf ein solches kommt es mir besonders an.

 

Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie sich meinen guten Rat leisten können, dann zögern Sie nicht und fragen mich erst einmal unverbindlich, was Sie meine Arbeit kosten kann. Auch wenn es im Volksmund heißt „der Anwalt lässt sich schon für die Begrüßung bezahlen“ – bei mir gilt dieser Satz ganz sicher nicht.

 

Was ein Anwalt kostet, steht zunächst mal in einem nicht unkomplizierten Gesetz, dem RVG („Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“).

 

Es gibt auch in vielen Fällen die Möglichkeit, dass Sie nicht selbst ihren Anwalt zahlen müssen. Natürlich werde ich Sie hierauf hinweisen, wenn Ihr Fall ein solcher ist. Vielleicht sind Sie berechtigt, Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Oder aber Sie haben das Recht, sich einen Rechtsanwalt Ihrer(!) Wahl als Pflichtverteidiger (den gibt es im Strafrecht) beiordnen zu lassen. Vielleicht übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Und auch Ihr „Gegner“ kann schließlich verpflichtet sein, Ihren Anwalt zu zahlen. Ich werde diese Fälle immer prüfen, da ich Ihnen wenn möglich immer die finanzielle Last eines Verfahrens ersparen möchte.

 

Auch besteht jederzeit die Möglichkeit, dass Sie mit mir eine Honorarvereinbarung abschließen können.

 

Sprechen Sie mit mir darüber!

 

Wenn Sie im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, dann bitte ich Sie, vorab zu Ihrem Amtsgericht zu gehen und dort einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Mit diesem kommen Sie dann zu uns.